Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – Barrierefreier E-Commerce wird 2025 Pflicht
Barrierefreiheit ist in unserer Gesellschaft längst kein reines Offline-Thema mehr. Da sich unser täglicher Lebensraum im Zuge der Digitalisierung immer mehr ins Internet verlagert, stoßen Betroffene auch online immer häufiger auf Barrieren, die sie an der Nutzung digitaler Angebote hindern. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) schafft nun eine wichtige gesetzliche Grundlage für ein barrierefreies Interneterlebnis. Bereits ab dem 28.06.2025 müssen unter anderem Online-Shop Betreiber:innen dafür sorgen, dass die eigene E-Commerce-Plattform gewisse Vorgaben in Sachen Barrierefreiheit erfüllt. Welche Standards in welchem Rahmen umgesetzt werden müssen und wer explizit (noch) nicht handeln muss, erfahrt ihr hier!
Warum ist Barrierefreiheit im Internet wichtig?
Barrierefreiheit bedeutet, dass Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten gleichberechtigt am (digitalen) Leben teilhaben können. Sie ist also nicht nur ein nettes Extra, sondern eine Grundvoraussetzung für eine inklusive Gesellschaft – offline wie online. Ob es um den Zugang zu Informationen, Dienstleistungen oder Kommunikation geht – die barrierefreie Gestaltung von Websites und Online-Shops ist unerlässlich, um niemanden auszuschließen. Denn letztlich profitieren wir alle von einer Welt, in der jeder uneingeschränkt am digitalen Fortschritt teilhaben kann. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz geht die Politik einen wichtigen Schritt in Richtung Chancengleichheit und Teilhabe.
Diese weiteren Vorteile hat Barrierefreiheit für Online-Shop Betreiber:innen
Bei der Verbesserung der Barrierefreiheit in eurem Online-Shop gibt es keine Verlierer:innen. Ihr erhöht nicht nur die Zufriedenheit eurer bestehenden Kund:innen, da die Usability eurer Seite erleichtert wird. Ihr erschließt mit einem barrierefreien Shop zusätzlich ganz neue Zielgruppen, die eure Plattform bisher vielleicht gar nicht nutzen konnten. Und nicht nur das: Suchmaschinen lieben barrierefreie Websites mit schnellen Ladezeiten. Wenn ihr eure E-Commerce-Plattform barrierefrei gestaltet, verbessert ihr auch eure Chancen auf ein besseres Suchmaschinenranking. Nicht zuletzt wirkt sich die Inklusion, die ihr durch Barrierefreiheit schafft, natürlich auch sehr positiv auf euer Unternehmensimage aus. Wer alle Menschen einbezieht und niemanden durch fehlende Funktionen ausschließt, gewinnt langfristig an Popularität.
Die wichtigsten Fakten zum Barrierefreiheits-stärkungsgesetz
Stichtag zum Inkrafttreten des Gesetzes
- 28.06.2025
Grundlage für die Umsetzung der Gesetzesvorschriften
- int. Web Content Accessibility Guidlines (WCAG)
- EU Norm EN 301-549
- Es gelten NICHT die Standards der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV).
Welche Online-Shops betrifft das BFSG?
- Betroffen sind laut Gesetzestext die Online-Shops von Unternehmen, die physische Produkte in Umlauf bringen.
Wer ist explizit nicht vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen?
- Kleinstunternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 2 Millionen Euro und weniger als 10 Beschäftigten, die Dienstleistungen anbieten, sind von der neuen gesetzlichen Regelung zur Barrierefreiheit ausgenommen.
- Unternehmen, die ihre Dienstleistungen ausschließlich im B2B-Bereich anbieten, fallen ebenfalls nicht unter das BFSG.
Welche Standards müssen Online-Shops gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz künftig erfüllen?
Die neuen Anforderungen für Barrierefreiheit von E-Commerce Plattformen teilen sich grob in vier Unterbereiche mit jeweils untergeordneten Anforderungspunkten. Eine Übersicht mit ausklappbaren Details zu den einzelnen Punkten haben wir Euch hier zusammengestellt:
Wahrnehmbarkeit
Textalternative
Inhalte die kein Text sind, benötigen eine alternative Darstellungsoption. Das können beispielsweise Alt-Texte zur Beschreibung von Grafiken oder Videos sein.
Anpassbar
Alle Inhalte sind auch in angepasster Form abrufbar. Die einzelnen Seiten des Online-Shops können zum Beispiel in einem vereinfachten Layout ausgegeben werden, ohne dass es einen inhaltlichen Informationsverlust gibt.
Unterscheidbar
Es gibt eine visuell sichtbare Trennung verschiedener Seitenelemente. Buttons sind klar als solche zu erkennen und sämtliche Schriften weisen hohe Kontrastwerte zum Hintergrund auf.
Zeitbasierte Medien
Alternativen zur Ausgabe von Audio- und Videomedien sind verfügbar. Die Seite stellt Transkripte und / oder Untertitel zusätzlich zur Audio bereit.
Bedienbarkeit
Zugänglichkeit
Alle Funktionen des Shops können auch allein mit der Tastatur angesteuert werden ohne, dass eine Maus verwendet werden muss. Ebenso sind Funktionen auf den Seiten aber niemals ausschließlich auf einem Weg ansteuerbar.
Anfall – Sicherheit
Sämtliche Inhalte sind so gestaltet, dass sie keine psychischen oder physischen Gesundheitsanfälle (Bspw. Epilepsie) auslösen. Auf grelle Blitze oder stark flackerndes Licht in Bewegtbild wird dazu verzichtet.
Pausierbar
Videos, Animationen und Slider (oder ähnliches) lassen sich pausieren und nach individuellem Zeitbedarf ansehen.
Navigation
Die Seitennavigation des gesamten Online-Shops wird für Nutzer:innen einfach zugänglich gestaltet. Hierzu zählen unter anderem sprechende Seitentitel und mehrere Wege über die eine Unterseite erreicht werden kann.
Verständlichkeit
Lesbarkeit
Auf der gesamten E-Commerce Plattform wird verständliche Sprache verwendet.
Erwartungskonformität
Die Funktionen im Online-Shop und dessen Unterseiten verhalten sich erwartungskonform und vorhersehbar. Ein Button mit der Bezeichnung “Check-out” führt beispielsweise auch ohne Umwege zum Check-Out und nicht zu einer anderen Unterseite.
Eingabehilfe
Um Fehleingaben zu vermeiden werden Nutzer:innen beispielsweise mit klar beschrifteten Eingabefeldern bei der korrekten Nutzung des Angebotes unterstützt.
Nutzbarkeit
Kompatibel
Der Online-Shop und dessen Funktionen lassen sich unabhängig von Browser, Gerät oder Assistenztechnologien von einer möglichst großen Zahl an Nutzer:innen gleichermaßen gut nutzen.
Zukunftssicher
Die Plattform ist für aktuelle und zukünftige Anwendungsfälle stets auf dem aktuellsten Stand der Technik.
Die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes im Online-Shop
Auch wenn der Stichtag 28.06.2025 heute noch in weiter Ferne liegt, lohnt es sich jetzt zu handeln. Beginnt mit einem Audit eurer bestehenden Plattform und stellt fest, welche Funktionen in Bezug auf Barrierefreiheit bereits vorhanden sind. Als erfahrene E-Commerce Agentur beraten wir euch und euer Unternehmen gerne bei der Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes.
Es ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber wenn ihr schon dabei seid, euren Online-Shop barrierefrei zu gestalten, denkt auch an eure Website. Die meisten Funktionen aus dem Shop lassen sich ohne riesigen Aufwand auch dort implementieren und ihr könnt euren gesamten Webauftritt für Interessent:innen uneingeschränkt nutzbar machen.