Wer muss das BFSG umsetzen? Ein Überblick für Unternehmen im E-Commerce

Wer muss das BFSG umsetzen

Das Barrierfreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein entscheidender Schritt in Richtung einer barrierefreien digitalen Welt. Es verpflichtet Unternehmen, ihre Dienstleistungen und Produkte für Menschen mit Behinderungen zugänglicher zu machen. Doch nicht alle Unternehmen sind gleichermaßen betroffen. Wer genau bis zum 28.06. 2025 handeln muss und welche Ausnahmen gelten, fassen wir in diesem Beitrag zusammen.


Welche Unternehmen sind vom BFSG betroffen?

Das BFSG richtet sich vor allem an Unternehmen, die ihre Produkte und Dienstleistungen digital anbieten. Dies betrifft insbesondere die folgenden Bereiche:

  • E-Commerce-Plattformen: Hier geht es um Unternehmen, die Online-Shops betreiben über die sie Produkte an Verbraucher verkaufen. Aber auch Dienstleister, deren Dienstleistungen sich an Verbraucher richten sind zur Umsetzung des BFSG’s verpflichtet.
  • Finanzdienstleister: Banken und andere Finanzdienstleister, die ihre Dienstleistungen online anbieten, müssen sicherstellen, dass ihre digitalen Plattformen den Anforderungen des BFSG entsprechen.
  • Anbieter von Online-Buchungsdiensten: Unternehmen, die Reise-, Event- oder andere Buchungsdienste online anbieten, sind ebenfalls verpflichtet, ihre Websites und Apps barrierefrei zu gestalten.
  • Unternehmen im Bereich Unterhaltungselektronik: Hersteller und Anbieter von Unterhaltungselektronik, die digitale Inhalte bereitstellen, müssen ebenfalls sicherstellen, dass diese Inhalte für alle zugänglich sind.

Wer muss beim BFSG handeln?

Alle Unternehmen, die in den oben genannten Bereichen tätig sind und ihre Dienstleistungen direkt an Verbraucher richten, sind grundsätzlich zur Umsetzung der BFSG-Maßnahmen verpflichtet. Der Fokus liegt dabei auf Unternehmen, die sich an Endverbraucher (B2C) wenden.


Welche Ausnahmen gibt es für Kleinstunternehmen unter dem BFSG?

Kleinstunternehmen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflicht zur Umsetzung des BFSG ausgenommen. Als Kleinstunternehmen gelten nach der EU-Definition Unternehmen, die:

  • Weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und
  • Einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von unter 2 Millionen Euro haben.

Diese Unternehmen sind nicht verpflichtet, die umfassenden Anforderungen des BFSG umzusetzen. Dies soll verhindern, dass kleinere Unternehmen durch die Gesetzesvorgaben übermäßig belastet werden. Es ist jedoch ratsam, dass auch Kleinstunternehmen ihre digitalen Angebote so barrierefrei wie möglich gestalten, um ihre Reichweite zu erhöhen und allen Kunden den Zugang zu ermöglichen. Rein realistisch ist davon auszugehen, dass der Geltungsbereich des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes in den kommenden Jahren ausgeweitet wird. Websites und Online-Shops jetzt schon barrierefrei zu gestalten kann daher zukünftigen Stress minimieren.


Müssen B2B-Dienstleister die BFSG-Anforderungen erfüllen?

B2B-Dienstleister, die ihre Dienstleistungen ausschließlich an andere Unternehmen und nicht an Endverbraucher richten, sind von den BFSG-Vorgaben weitgehend ausgenommen. Da das Gesetz primär darauf abzielt, den Zugang zu digitalen Dienstleistungen für Endverbraucher zu verbessern, fallen rein geschäftsorientierte Dienste nicht unter die strengen Anforderungen des BFSG.

Jedoch ist es möglich, dass Unternehmen, die sowohl B2C- als auch B2B-Dienstleistungen anbieten, zumindest für den B2C-Bereich die BFSG-Anforderungen erfüllen müssen. Hier sollte genau geprüft werden, inwieweit die eigenen Dienstleistungen betroffen sind um einer potentiellen Abmahnung zu entgehen.


Fazit: Jetzt das BFSG umsetzen!

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass vor allem größere Unternehmen und solche, die digitale Dienstleistungen direkt an Endverbraucher anbieten, zur Umsetzung des BFSG verpflichtet sind. Kleinstunternehmen und reine B2B-Dienstleister:innen und reine B2B-Online-Shops sind hingegen weitgehend von den Anforderungen ausgenommen. Hier muss allerdings klar ersichtlich sein, dass sich das Angebot der Plattform explizit nicht an Endverbraucher richtet. Am Ende macht es für alle Unternehmen Sinn, sich mit den Vorteilen der digitalen Barrierefreiheit zu beschäftigen, um rechtliche Risiken zu minimieren und gleichzeitig den Kund:innenkreis zu erweitern. Barrierefreiheit sorgt dafür, dass Menschen eure Produkte und Dienstleistungen in Anspruch nehmen können, die es vorher leider nicht konnten.

Das BFSG ist ein bedeutender Schritt in Richtung einer inklusiveren digitalen Welt. Unternehmen, die vom Gesetz betroffen sind, sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen auseinandersetzen und entsprechende Maßnahmen umsetzen, um sowohl den gesetzlichen Vorgaben als auch den Bedürfnissen ihrer Kunden gerecht zu werden.

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