
3 Min. Lesezeit | 16. Mai 2025
Barrierefreie Social-Media-Strategien für E-Commerce
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Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) als Teil der europäischen Norm EN 301-549 in Kraft. Es verpflichtet deutsche Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Diese Vorschrift soll sicherstellen, dass alle Menschen, unabhängig von körperlichen Einschränkungen, gleichberechtigt auf digitale Inhalte zugreifen können. Ihr solltet eure Online-Präsenzen einer gründlichen Analyse unterziehen, um kostspielige Abmahnungen und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Das BFSG betrifft eine Vielzahl von Akteur:innen, insbesondere Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Online-Dienstleister:innen. Verpflichtet sind alle Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen für Endkund:innen (B2C) anbieten, sei es über Websites, mobile Anwendungen oder Software. Doch nicht alle Unternehmen sind gleichermaßen betroffen.
Hier geht es um Unternehmen, die Online-Shops betreiben über die sie Produkte an Verbraucher verkaufen. Aber auch Dienstleister:innen, deren Dienstleistungen sich an Verbraucher:innen richten, sind zur Umsetzung des BFSG’s verpflichtet.
Banken und andere Finanzdienstleister:innen, die ihre Dienstleistungen online anbieten, müssen sicherstellen, dass ihre digitalen Plattformen den Anforderungen des BFSG entsprechen.
Unternehmen, die Reise-, Event- oder andere Buchungsdienste für Verbraucher:innen online anbieten, sind ebenfalls verpflichtet, ihre Websites und Apps barrierefrei zu gestalten.
Hersteller:innen und Anbieter:innen von Unterhaltungselektronik, die digitale Inhalte bereitstellen, müssen ebenfalls sicherstellen, dass diese Inhalte für alle Endverbraucher:innen zugänglich sind.
Sie sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflicht zur Umsetzung des BFSG ausgenommen. Als Kleinstunternehmen gelten nach der EU-Definition Unternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und/oder einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von unter 2 Millionen Euro haben.
Unternehmen, die keines dieser Kriterien erfüllen, sind nicht verpflichtet, die umfassenden Anforderungen des BFSG umzusetzen. Dies soll verhindern, dass kleinere Unternehmen durch die Gesetzesvorgaben übermäßig belastet werden.
Es ist jedoch ratsam, dass auch Kleinstunternehmen ihre digitalen Angebote so barrierefrei wie möglich gestalten, um ihre Reichweite zu erhöhen und allen Kunden den Zugang zu ermöglichen. Erfüllt Ihr Unternehmen eine dieser Bedingungen, müssen die Anforderungen des BFSG umgesetzt werden.

Achtung: Ausnahme
Eine barrierefreie Website ist kein Nice-to-have, sondern ein echter Wettbewerbsvorteil. Sie sorgt nicht nur dafür, dass Menschen mit Einschränkungen eure Inhalte problemlos nutzen können, sondern verbessert die Benutzerfreundlichkeit für alle. Das bedeutet weniger Frust, mehr Zufriedenheit und höhere Conversion-Rates. Doch das ist noch nicht alles – Barrierefreiheit bringt euch noch viele weitere Vorteile:
Eine einfache und intuitive Bedienung sorgt für zufriedene Kund:innen und weniger Abbrüche im Bestellprozess.
Menschen mit Einschränkungen können eure Website ohne Hürden nutzen – so gewinnt ihr neue Kund:innen, die bisher vielleicht ausgeschlossen waren.
Google & Co. bevorzugen barrierefreie Seiten mit klarer Struktur und schnellen Ladezeiten – das verbessert euer Ranking.
Inklusion zeigt, dass ihr Verantwortung übernehmt und niemanden ausschließt – das stärkt eure Marke und euer Ansehen.
Mit unserer langjährigen Erfahrung rund um E-Commerce und Web-Entwicklung bieten wir maßgeschneiderte Lösungen, die genau auf die Bedürfnisse eures Unternehmens abgestimmt sind. Von der ersten Analyse über die Entwicklung einer Roadmap bis hin zur Umsetzung und fortlaufenden Betreuung – wir begleiten euch auf dem gesamten Weg zur digitalen Barrierefreiheit. Unser Ziel ist es, die Barrierefreiheit eurer digitalen Angebote herzustellen und euch zu helfen, die gesetzlichen Vorgaben effizient zu erfüllen.


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