Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025
Eure Pflicht zur Barrierefreiheit
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) als Teil der europäischen Norm EN 301-549 in Kraft. Es verpflichtet deutsche Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Diese Vorschrift soll sicherstellen, dass alle Menschen, unabhängig von körperlichen Einschränkungen, gleichberechtigt auf digitale Inhalte zugreifen können. Ihr solltet eure Online-Präsenzen einer gründlichen Analyse unterziehen, um kostspielige Abmahnungen und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Wen betrifft das BFSG und warum?
Das BFSG betrifft eine Vielzahl von Akteur:innen, insbesondere Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Online-Dienstleister:innen. Verpflichtet sind alle Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen für Endkund:innen (B2C) anbieten, sei es über Websites, mobile Anwendungen oder Software. Doch nicht alle Unternehmen sind gleichermaßen betroffen.
– E-Commerce-Plattformen: Hier geht es um Unternehmen, die Online-Shops betreiben über die sie Produkte an Verbraucher verkaufen. Aber auch Dienstleister:innen, deren Dienstleistungen sich an Verbraucher:innen richten, sind zur Umsetzung des BFSG’s verpflichtet.
– Finanzdienstleistungen: Banken und andere Finanzdienstleister:innen, die ihre Dienstleistungen online anbieten, müssen sicherstellen, dass ihre digitalen Plattformen den Anforderungen des BFSG entsprechen.
– Online-Buchungsdienste: Unternehmen, die Reise-, Event- oder andere Buchungsdienste für Verbraucher:innen online anbieten, sind ebenfalls verpflichtet, ihre Websites und Apps barrierefrei zu gestalten.
– Unternehmen im Bereich Unterhaltungselektronik: Hersteller:innen und Anbieter:innen von Unterhaltungselektronik, die digitale Inhalte bereitstellen, müssen ebenfalls sicherstellen, dass diese Inhalte für alle Endverbraucher:innen zugänglich sind.

Kleinstunternehmen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflicht zur Umsetzung des BFSG ausgenommen. Als Kleinstunternehmen gelten nach der EU-Definition Unternehmen, die:
- Weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen
- Einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von unter 2 Millionen Euro haben
Unternehmen, die keines dieser Kriterien erfüllen, sind nicht verpflichtet, die umfassenden Anforderungen des BFSG umzusetzen. Dies soll verhindern, dass kleinere Unternehmen durch die Gesetzesvorgaben übermäßig belastet werden. Es ist jedoch ratsam, dass auch Kleinstunternehmen ihre digitalen Angebote so barrierefrei wie möglich gestalten, um ihre Reichweite zu erhöhen und allen Kunden den Zugang zu ermöglichen. Erfüllt Ihr Unternehmen eine dieser Bedingungen, müssen die Anforderungen des BFSG umgesetzt werden.
Die Einhaltung des Gesetzes ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine Chance, neue Zielgruppen zu erreichen und die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern.
Warum Barrierefreiheit eure Website erfolgreicher macht
Eine barrierefreie Website ist kein Nice-to-have, sondern ein echter Wettbewerbsvorteil. Sie sorgt nicht nur dafür, dass Menschen mit Einschränkungen eure Inhalte problemlos nutzen können, sondern verbessert die Benutzerfreundlichkeit für alle. Das bedeutet weniger Frust, mehr Zufriedenheit und höhere Conversion-Rates. Doch das ist noch nicht alles – Barrierefreiheit bringt euch noch viele weitere Vorteile:
✅ Bessere Nutzererfahrung für alle
Eine einfache und intuitive Bedienung sorgt für zufriedene Kund:innen und weniger Abbrüche im Bestellprozess.
✅ Neue Zielgruppen erreichen
Menschen mit Einschränkungen können eure Website ohne Hürden nutzen – so gewinnt ihr neue Kund:innen, die bisher vielleicht ausgeschlossen waren.
✅ Bessere Platzierung in Suchmaschinen
Google & Co. bevorzugen barrierefreie Seiten mit klarer Struktur und schnellen Ladezeiten – das verbessert euer Ranking.
✅ Stärkeres Unternehmensimage
Inklusion zeigt, dass ihr Verantwortung übernehmt und niemanden ausschließt – das stärkt eure Marke und euer Ansehen.
Kurz gesagt: Barrierefreiheit macht eure Website nutzerfreundlicher, sichtbarer und erfolgreicher!
Die häufigsten Herausforderungen bei der Umsetzung:
Viele Unternehmen finden es schwierig, die zahlreichen Anforderungen des BFSG vollständig zu verstehen und korrekt umzusetzen.
Die Anpassung bestehender digitaler Plattformen kann technisch anspruchsvoll und zeitaufwendig sein.
Nicht alle Unternehmen verfügen über das notwendige Wissen, um die Barrierefreiheit effektiv auf den eigenen Seiten umzusetzen.
Oft fehlt es an personellen Ressourcen, um die notwendigen Maßnahmen zeitgerecht durchzuführen.
In vielen Unternehmen ist das Bewusstsein für die Bedeutung der Barrierefreiheit noch nicht ausreichend vorhanden.
Wir haben die Lösungen für eure Herausforderungen
Mit unserer langjährigen Erfahrung rund um E-Commerce und Web-Entwicklung bieten wir maßgeschneiderte Lösungen, die genau auf die Bedürfnisse eures Unternehmens abgestimmt sind. Von der ersten Analyse über die Entwicklung einer Roadmap bis hin zur Umsetzung und fortlaufenden Betreuung – wir begleiten euch auf dem gesamten Weg zur digitalen Barrierefreiheit. Unser Ziel ist es, die Barrierefreiheit eurer digitalen Angebote herzustellen und euch zu helfen, die gesetzlichen Vorgaben effizient zu erfüllen.

Barrierefreiheit in 2 Minuten prüfen
Selbsttest
Ihr seid unsicher, ob eure Website den Anforderungen des BFSG entspricht? Mit unserem schnellen und einfachen Selbsttest könnt ihr in nur 2 Minuten die Barrierefreiheit eurer Website überprüfen. Nutzt unsere Checkliste und erhaltet sofort eine Auswertung, die euch zeigt, wo Handlungsbedarf besteht. Anleitung: Zur Bestätigung einer Aussage, bitte die Checkbox anklicken
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Warum wir der richtige Partner sind
Unsere Expert:innen verfügen über umfassendes Wissen und Erfahrung in der Umsetzung von barrierefreien digitalen Lösungen.
Wir entwickeln individuelle Strategien, die genau auf die Anforderungen eures Unternehmens abgestimmt sind.
Wir begleiten euch in jedem Schritt des Prozesses, von der ersten Analyse bis zur Implementierung und darüber hinaus.
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