Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025

Eure Pflicht zur Barrierefreiheit

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) als Teil der europäischen Norm EN 301-549 in Kraft. Es verpflichtet deutsche Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Diese Vorschrift soll sicherstellen, dass alle Menschen, unabhängig von körperlichen Einschränkungen, gleichberechtigt auf digitale Inhalte zugreifen können. Ihr solltet eure Online-Präsenzen einer gründlichen Analyse unterziehen, um kostspielige Abmahnungen und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Schematische Abbildung einer Tastatur mit Symbolen, die Einschränkungen darstellen

Wen betrifft das BFSG und warum?

Das BFSG betrifft eine Vielzahl von Akteur:innen, insbesondere Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Online-Dienstleister:innen. Verpflichtet sind alle Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen für Endkund:innen (B2C) anbieten, sei es über Websites, mobile Anwendungen oder Software. Doch nicht alle Unternehmen sind gleichermaßen betroffen.

E-Commerce-Plattformen

Hier geht es um Unternehmen, die Online-Shops betreiben über die sie Produkte an Verbraucher verkaufen. Aber auch Dienstleister:innen, deren Dienstleistungen sich an Verbraucher:innen richten, sind zur Umsetzung des BFSG’s verpflichtet.

Finanzdienstleistungen

Banken und andere Finanzdienstleister:innen, die ihre Dienstleistungen online anbieten, müssen sicherstellen, dass ihre digitalen Plattformen den Anforderungen des BFSG entsprechen.

Online-Buchungsdienste

Unternehmen, die Reise-, Event- oder andere Buchungsdienste für Verbraucher:innen online anbieten, sind ebenfalls verpflichtet, ihre Websites und Apps barrierefrei zu gestalten.

Unternehmen im Bereich Unterhaltungselektronik

Hersteller:innen und Anbieter:innen von Unterhaltungselektronik, die digitale Inhalte bereitstellen, müssen ebenfalls sicherstellen, dass diese Inhalte für alle Endverbraucher:innen zugänglich sind.

Kleinstunternehmen

Sie sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflicht zur Umsetzung des BFSG ausgenommen. Als Kleinstunternehmen gelten nach der EU-Definition Unternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und/oder einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von unter 2 Millionen Euro haben.
Unternehmen, die keines dieser Kriterien erfüllen, sind nicht verpflichtet, die umfassenden Anforderungen des BFSG umzusetzen. Dies soll verhindern, dass kleinere Unternehmen durch die Gesetzesvorgaben übermäßig belastet werden. Es ist jedoch ratsam, dass auch Kleinstunternehmen ihre digitalen Angebote so barrierefrei wie möglich gestalten, um ihre Reichweite zu erhöhen und allen Kunden den Zugang zu ermöglichen. Erfüllt Ihr Unternehmen eine dieser Bedingungen, müssen die Anforderungen des BFSG umgesetzt werden.

Die Einhaltung des Gesetzes ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine Chance, neue Zielgruppen zu erreichen und die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern.

Warum Barrierefreiheit eure Website erfolgreicher macht

Eine barrierefreie Website ist kein Nice-to-have, sondern ein echter Wettbewerbsvorteil. Sie sorgt nicht nur dafür, dass Menschen mit Einschränkungen eure Inhalte problemlos nutzen können, sondern verbessert die Benutzerfreundlichkeit für alle. Das bedeutet weniger Frust, mehr Zufriedenheit und höhere Conversion-Rates. Doch das ist noch nicht alles – Barrierefreiheit bringt euch noch viele weitere Vorteile:

Bessere Nutzererfahrung für alle

Eine einfache und intuitive Bedienung sorgt für zufriedene Kund:innen und weniger Abbrüche im Bestellprozess.

Neue Zielgruppen erreichen

Menschen mit Einschränkungen können eure Website ohne Hürden nutzen – so gewinnt ihr neue Kund:innen, die bisher vielleicht ausgeschlossen waren.

Bessere Platzierung in Suchmaschinen

Google & Co. bevorzugen barrierefreie Seiten mit klarer Struktur und schnellen Ladezeiten – das verbessert euer Ranking.

Stärkeres Unternehmensimage

Inklusion zeigt, dass ihr Verantwortung übernehmt und niemanden ausschließt – das stärkt eure Marke und euer Ansehen.

Kurz gesagt: Barrierefreiheit macht eure Website nutzerfreundlicher, sichtbarer und erfolgreicher!

Die häufigsten Herausforderungen bei der Umsetzung

Komplexität der Gesetzgebung

Viele Unternehmen finden es schwierig, die zahlreichen Anforderungen des BFSG vollständig zu verstehen und korrekt umzusetzen.

Technische Umsetzung

Die Anpassung bestehender digitaler Plattformen kann technisch anspruchsvoll und zeitaufwendig sein.

Fehlendes Know-how

Nicht alle Unternehmen verfügen über das notwendige Wissen, um die Barrierefreiheit effektiv auf den eigenen Seiten umzusetzen.

Ressourcenknappheit

Oft fehlt es an personellen Ressourcen, um die notwendigen Maßnahmen zeitgerecht durchzuführen.

Fehlende Sensibilisierung

In vielen Unternehmen ist das Bewusstsein für die Bedeutung der Barrierefreiheit noch nicht ausreichend vorhanden.

Mitarbeiter der conlabz GmbH in einer Besprechung

Wir haben die Lösungen für eure Herausforderungen

Mit unserer langjährigen Erfahrung rund um E-Commerce und Web-Entwicklung bieten wir maßgeschneiderte Lösungen, die genau auf die Bedürfnisse eures Unternehmens abgestimmt sind. Von der ersten Analyse über die Entwicklung einer Roadmap bis hin zur Umsetzung und fortlaufenden Betreuung – wir begleiten euch auf dem gesamten Weg zur digitalen Barrierefreiheit. Unser Ziel ist es, die Barrierefreiheit eurer digitalen Angebote herzustellen und euch zu helfen, die gesetzlichen Vorgaben effizient zu erfüllen.

Warum wir der richtige Partner sind

Expertise in Barrierefreiheit

Unsere Expert:innen verfügen über umfassendes Wissen und Erfahrung in der Umsetzung von barrierefreien digitalen Lösungen.

Maßgeschneiderte Lösungen

Wir entwickeln individuelle Strategien, die genau auf die Anforderungen eures Unternehmens abgestimmt sind.

Unterstützung von der Analyse bis zur Umsetzung

Wir begleiten euch in jedem Schritt des Prozesses, von der ersten Analyse bis zur Implementierung und darüber hinaus.