Kleinstunternehmen
Sie sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflicht zur Umsetzung des BFSG ausgenommen. Als Kleinstunternehmen gelten nach der EU-Definition Unternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und/oder einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von unter 2 Millionen Euro haben.
Unternehmen, die keines dieser Kriterien erfüllen, sind nicht verpflichtet, die umfassenden Anforderungen des BFSG umzusetzen. Dies soll verhindern, dass kleinere Unternehmen durch die Gesetzesvorgaben übermäßig belastet werden.
Es ist jedoch ratsam, dass auch Kleinstunternehmen ihre digitalen Angebote so barrierefrei wie möglich gestalten, um ihre Reichweite zu erhöhen und allen Kunden den Zugang zu ermöglichen. Erfüllt Ihr Unternehmen eine dieser Bedingungen, müssen die Anforderungen des BFSG umgesetzt werden.