4. September 2026 | Lesezeit: 4 Min | Aktualisiert: 10. September 2026
EU-Gewährleistungshinweis und GARAN-Label: neue Pflicht ab 27. September
Wir zeigen, was gilt, wo die Labels hin müssen und wie ihr euren Shop rechtzeitig vorbereitet.

Am 27. September 2026 wird der gesetzliche Gewährleistungshinweis Pflicht – für jeden Online-Shop, der physische Waren an Verbraucher verkauft. Ohne Übergangsfrist.
Dazu kommt das GARAN-Label, das Produkte mit einer langen Herstellergarantie kennzeichnet. Das klingt nach Kleingedrucktem, ist aber eine handfeste Informationspflicht mit Abmahnrisiko. Der Aufwand bleibt überschaubar, wenn ihr jetzt mit der Bestandsaufnahme startet.
Wir erklären, was gilt, wie sich die beiden neuen Kennzeichnungen unterscheiden, wo sie in eurem Shop auftauchen müssen und was das konkret für euch bedeutet.
Was ändert sich am 27. September?
Die EU führt zwei europaweit einheitliche Kennzeichnungen ein: den gesetzlichen Gewährleistungshinweis und das GARAN-Label. Beide sollen Verbrauchern helfen, ihre Rechte auf einen Blick zu erkennen – unabhängig davon, in welchem Land oder bei welchem Händler sie kaufen. Rechtsgrundlage ist die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825, die konkrete Ausgestaltung regelt die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960.
Wichtig zu wissen: Wortlaut, Schrift und Farbe der Labels sind fest vorgegeben. Ihr dürft daran nichts anpassen und müsst die korrekte Sprachversion einbinden.
Betroffen ist jeder Online-Shop mit B2C-Verkauf physischer Waren – unabhängig von Größe, Branche und eingesetztem Shopsystem. Der Gewährleistungshinweis gilt für praktisch jedes Produkt; das GARAN-Label nur für Artikel mit einer freiwilligen Herstellergarantie von über zwei Jahren. Reine Anbieter digitaler Produkte oder Dienstleistungen sind nicht betroffen.
Worin unterscheiden sich Gewährleistungshinweis und GARAN-Label?
Die beiden Kennzeichnungen haben unterschiedliche Aufgaben – und eigene Regeln, wo und wie sie erscheinen müssen. Wer sie sauber auseinanderhält, spart sich Umwege. Deshalb hier beide nacheinander: erst der Gewährleistungshinweis, dann das GARAN-Label.
Was ist der Gewährleistungshinweis und wo muss er stehen?
Der Gewährleistungshinweis ist der Regelfall.
Er ist ein allgemeiner Pflichthinweis und begleitet praktisch jede physische Ware im B2C-Verkauf. Er informiert darüber, dass für alle in der EU verkauften Konsumgüter ein gesetzlicher Gewährleistungsanspruch von mindestens zwei Jahren besteht. Er ist nicht produktspezifisch, sondern gilt allgemein – und muss in der jeweils korrekten Sprachfassung eingebunden sein.
Die offiziellen Grafiken in allen 24 EU-Sprachen samt Leitfaden stellt die Europäische Union bereit.
Wo er stehen muss: vor dem Kaufabschluss und in der Bestellbestätigung. Da er allgemein gilt, reicht eine zentrale, gut sichtbare Platzierung im Checkout – er muss nicht an jedem einzelnen Produkt hängen.
(deutsche Fassung). Quelle: Europäische Union.
Was ist das GARAN-Label und wo muss es stehen?
Das GARAN-Label ist die Ausnahme.
Es kommt nur dann ins Spiel, wenn ein Hersteller freiwillig eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren für das gesamte Produkt gibt. Dann müssen Marke, Modellkennung und Garantiedauer produktspezifisch ausgewiesen werden. Das Label ist einsprachig, ihr müsst es also nicht übersetzen.
Und Achtung: Gibt es keine solche Garantie, ist das Label nicht nur unnötig, sondern unzulässig.
Wo es stehen muss: Anders als beim Gewährleistungshinweis reicht der Checkout hier nicht. Das GARAN-Label gehört auf die Produktseite – dorthin, wo die Kaufentscheidung fällt – sowie in den Warenkorb und in die Bestellbestätigung.
Für den Online-Einsatz gibt es eine Kurzversion:
Die EU sieht eigens eine verkürzte Darstellung („nested display") vor. Sie nimmt wenig Platz ein und klappt bei Klick oder Mouseover zum vollständigen Label auf. Für Produktlisten und enge Produktseiten ist das meist die praktikabelste Lösung – der kleine Badge am Produkt zeigt Garantiedauer und GARAN-Zeichen, das Detail steckt einen Klick dahinter.
Falsche Platzierung, die falsche Sprachversion oder ein verändertes Label sind angreifbar und Wettbewerber können ein Fehlen abmahnen.

Quelle: Europäische Union.

Quelle: Europäische Union.
Gilt das für Shopware, Shopify, Magento und WooCommerce?
Die neue Pflicht betrifft jeden Online-Shop mit B2C-Verkauf – unabhängig von der eingesetzten Technologie.
Shopware liefert die Funktion zum Beispiel nativ ab Version 6.7.14 und als Backport für 6.6, in allen Plänen einschließlich der Community Edition und ohne Zusatz-Extension. Der Gewährleistungshinweis wird dabei im Checkout aktiviert (je Verkaufskanal konfigurierbar) und erscheint in allen 24 EU-Amtssprachen. Das GARAN-Label pflegt ihr je Produkt auf der Produktdetailseite; es greift auf Hersteller und Herstellerproduktnummer zurück und vererbt an Varianten. Beide Kennzeichnungen erscheinen zusätzlich im Warenkorb und in der Bestellbestätigung.
Das System liefert damit die Funktion – nicht aber die Daten dahinter. Das GARAN-Label erscheint nur, wenn Hersteller, Modell und Garantiedauer am Produkt gepflegt sind – und diese Datenpflege nimmt euch kein Update ab. Bei ein paar hundert Artikeln ist das ein Nachmittag. Bei zehntausenden mit gemischten Herstellergarantien wird daraus ein Datenprojekt mit Fragen nach Import, ERP-Anbindung und Verantwortlichkeit.
Auch das Update selbst ist selten mit einem Klick erledigt: Plugin-Kompatibilität, Testlauf und Deployment kommen dazu, während die Datenpflege parallel läuft. Wer noch auf Shopware 6.5 oder älter unterwegs ist, hat gar kein Bordmittel und muss zwischen Zwischenlösung und Versionssprung entscheiden. Diese Entscheidung fällt besser früh als in der Woche vor dem Stichtag.
Was ist jetzt zu tun?
Sortiment prüfen:
Garantie-Infos einholen:
Produktdaten pflegen
Shop technisch vorbereiten
Individuelle Templates gezielt prüfen:
Was gilt für individuell gebaute Shops?
Bei Standard-Themes bringt ein Update die neuen Hinweise in der Regel mit. Bei individuell entwickelten Shops fängt die Arbeit genau da an. Das gilt besonders für die Schnittstellen: Kommen eure Produktdaten aus einem ERP oder PIM, gehört der Import so erweitert, dass die neuen Garantie-Angaben – vor allem die Laufzeit der Herstellergarantie – automatisch mitkommen. Sonst pflegt ihr die Daten doppelt oder sie landen am falschen Produkt.
Wir schauen uns euren Shop an: welche Produkte betroffen sind, wie die Hinweise sauber in Produktseite, Checkout und Bestätigungsmails kommen und wie die Garantiedaten aus eurem System zuverlässig am richtigen Artikel ankommen – und zwar ohne euer Layout zu sprengen.
Wer die Bestandsaufnahme früh angeht, bleibt rechtssicher und erspart sich unnötigen Stress.
Fragen zur Umsetzung in eurem Shop?
Wir sehen uns euren Shop an und sagen euch konkret, was zu tun ist. Lasst uns sprechen.
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